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Geistige Entwicklung

 

Nach der 9. oder 10.Klasse können Schüler*innen mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung die Klassen 9-12 (oder 10-12) im Sekundarbereich II der zuständigen Förderschule besuchen, in die Werkstatt für behinderte Menschen wechseln oder das BES 1 an einer BBS absolvieren.